IRI§ 2025
Künstliche Intelligenz verändert die Rechtswelt – doch wie bleibt der Mensch im Mittelpunkt? Das Internationale Rechtsinformatik Symposion (IRIS) 2025 widmete sich genau dieser Frage. Expert:innen diskutierten an der Universität Wien über KI, Ethik & Recht und die Zukunft juristischer Berufe im Zeitalter der Automatisierung.
Ein etabliertes Highlight der Rechtsinformatik
Das Internationale Rechtsinformatik Symposion IRIS fand im Februar 2025 bereits zum 28. Mal statt – diesmal an der Universität Wien. Die Konferenz zählt zu den größten und bedeutendsten wissenschaftlichen Veranstaltungen auf dem Gebiet der Rechtsinformatik in Österreich und Mitteleuropa. Sie bietet eine offene Plattform für den Austausch zwischen führenden deutschsprachigen (DACH) und internationalen Rechtsinformatiker:innen zu rechtsdogmatischen, technischen, wirtschaftlichen, sozialen und philosophischen Fragen im digitalen Zeitalter.
Das Leitthema 2025: Mensch und KI im Gleichgewicht
Unter dem Motto „Der Mensch im Zentrum – KI, Ethik & Recht“ (Human-Centred AI for Good – AI, Ethics & Law) widmete sich die IRIS 2025 aktuellen Entwicklungen im Spannungsfeld von Künstlicher Intelligenz, Technologie und Recht. Obwohl Expertensysteme bereits seit Jahrzehnten im Rechtswesen genutzt werden, erhielt das Thema durch den technologischen Fortschritt der letzten Jahre neuen Aufwind.
Doch eines ist klar: Weder Anwält:innen noch Richter:innen oder Jurist:innen können von KI ersetzt werden. Vielmehr werden intelligente Systeme in Zukunft unterstützend wirken. Damit dies auf sichere und ethische Weise geschieht, sind klare technische, rechtliche und soziologische Rahmenbedingungen erforderlich. Denn auch im digitalen Zeitalter bleibt Gerechtigkeit das oberste Ziel des Rechts.
FH JOANNEUM auf der IRI§ 2025: Mensch-KI-Interaktion im Fokus
Mit dem Beitrag „AI and the Human Being – The Human in the Loop and AI Literacy within the AI Act“, präsentiert von Johannes Feiner und Sabine Proßnegg, war auch die FH JOANNEUM wieder auf der IRIS vertreten. Die zentrale Frage: Wie kann eine sinnvolle Zusammenarbeit zwischen Mensch und KI gestaltet werden?
Dabei wurden folgende Aspekte untersucht:
- Was bedeuten die Begriffe „KI-Kompetenz“ und „menschliche Aufsicht“ in der KI-Verordnung?
- Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, um sich gegen unfaire KI-Entscheidungen zu wehren?
Der vollständige Beitrag sowie alle weiteren Vorträge der Konferenz sind im Konferenzband IRIS 2025, Weblaw Edition, Bern 2025 (ISBN: 978-3-03916-281-9) veröffentlicht.
Blick in die Zukunft: IRI§ 2026 und weiterführende Informationen
Alle Programmdetails, Vorträge und Informationen zur nächsten IRIS-Veranstaltung finden Sie unter www.iris-conferences.eu.
Zudem lohnt sich ein Blick in die Masterstudiengänge IT-Recht und Management sowie IT and Mobile Security an der FH JOANNEUM: www.fh-joanneum.at.
Dank an das Organisationsteam – bis 2026!
Ein besonderes Dankeschön gilt Erich Schweighofer und seinem Team von der Universität Wien für die herausragende Organisation. Wir freuen uns schon auf die nächste Ausgabe im Februar 2026!


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