Green Tech Summer 2025
Am 25. August fand der Green Tech Summer an der FH JOANNEUM in Kapfenberg statt. Junge Teams entwickelten ihre nachhaltigen Geschäftsideen, erhielten € 3.500,00 Startkapital und nahmen an Workshops zu Intellectual Property Rights teil – ein voller Erfolg für die grüne Startup-Community.
„Ready, steady, go für den Green Tech Summer – Hol dir € 3.500,00 für dein Startup!“ Mit diesem Slogan bewirbt der Green Tech Valley Cluster den bereits traditionellen Green Tech Summer. Dort haben junge Menschen die Chance, ihre grünen Geschäftsideen zu entwickeln und auszuarbeiten. Durch die Unterstützung von Expert:innen und die finanzielle Förderung treiben sie in der innovativen „Ideenschmiede“ ihre Visionen einer grünen Zukunft voran.
Motivierte Teams und FH JOANNEUM-Beteiligung
Besonders erfreulich war heuer die hohe Beteiligung mit elf Teams – erstmals auch mit einem Beitrag der FH JOANNEUM (Studiengang Umweltmanagement): Irina Nadine Begusch und Sebastian Phillinger mit ihrer Idee zum Thema Optimizing Energy Demand.
Intellectual Property Rights an der FH JOANNEUM
An der FH JOANNEUM in Kapfenberg stand das Thema Intellectual Property Rights auf dem Programm – traditionell in Kooperation mit der aws, vertreten durch Angela Siegling (Austria Wirtschaftsservice GmbH, Wien), sowie Sabine Proßnegg von der FH JOANNEUM:
Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz im Überblick
Das Immaterialgüterrecht setzt sich aus dem Urheberrecht und diesen verwandten Leistungsschutzrechten, sowie dem gewerblichen Rechtsschutz zusammen. Bei gewerblichen Schutzrechten bedarf es in der Regel der Eintragung in ein Register, um geschützt zu sein. Dazu zählen der sehr bekannte Patentschutz, aber auch weniger bekannte „Verwandte“ davon, wie der Gebrauchsmusterschutz oder der Geschmacksmuster- bzw. Designschutz. Bekannter ist hingegen der Markenschutz, der es durch spektakuläre Fälle (unter anderem Facebook/Meta, Haribo, Jack Wolfskin) immer wieder in die Medien schafft.
Automatischer Schutz durch Urheberrecht
Das Urheberrecht selbst schützt eigentümliche geistige Schöpfungen, Werke, auf dem Gebiet der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Künste und der Filmkunst. Darüber hinaus schützt es auch unter Umständen organisatorischen, finanziellen und zeitlichen Aufwand, etwa für den Bau von Datenbanken. Das Urheberrecht selbst entsteht, anders als die gewerblichen Schutzrechte, automatisch durch die Schöpfung bzw. durch die Leistung, wenn am Ende ein Werk vorliegt. Das überrascht viele: Bilder oder andere Werke im Internet genießen den strengsten Schutz, es sei denn, etwas anderes steht dabei. Nicht umgekehrt.
FTO: Freedom to Operate für Gründer:innen
Diese Schutzrechtsthematik verlangen also gerade von Menschen in der Gründungsphase umfangreiche Recherchen und strategische Entscheidungen. Vorab geht es um die wichtige Klärung der Handlungsfreiheit, bekannter unter FTO, der „Freedom to Operate“. Im Softwaredesignbereich bedeutet das etwa: Darf ich meine Software, die unter Umständen Bestandteile enthält, auf denen Lizenzbeschränkungen liegen, überhaupt für mein kommerzielles Produkt verwenden? Sind die Namen, Logos, meine Erfindung vielleicht gar nicht neu? Diese Fragen müssen durch Recherchen etwa beim Patentamt, Espace.net geklärt werden. Sind Schutzrechtsanmeldungen der richtige Weg für mich oder wähle ich lieber den Pfad der Geschäftsgeheimnisse?
Unterstützung durch GreenKAIT und aws
Unterstützung zu diesen Fragen erhalten die Teilnehmer:innen nicht nur im Rahmen des Green Tech Summers, sondern auch im Projekt Green KAIT. Für weitere Infos siehe: green-kait.at. Darüber hinaus gibt es umfangreichen Support seitens der Förderstellen, besonders der aws.at, etwa bei Angela Siegling.
Werden auch Sie Teil der Green Startup Community und melden Sie sich bei green-kait.at. Wir freuen uns auf Sie.


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